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LG Detmold, 09.03.2016 - 1 T 50/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis; Wertung einer Ratenzahlungsvereinbarung als Stundungsbewilligung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.12.2015 - I ZB 107/14
Hinderungsgründe für eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis: Festgesetzter …
Auszug aus LG Detmold, 09.03.2016 - 1 T 50/16
Dass die Verfahrensbevollmächtigten der Gläubigerin in ihrem Schriftsatz vom 17.02.2016 mitgeteilt haben, dass die Zwangsvollstreckung nicht beendet sei, ändert nichts daran, dass im Dezember 2015 eine Ratenzahlungsvereinbarung zustande gekommen ist und dass diese Vereinbarung als Stundungsbewilligung im Sinne des § 775 Nr. 4 ZPO zu werten und zugleich ein Eintragungshindernis ist (vergleiche BGH, Beschluss vom 21.12.2015 - I ZB 107/14 -, juris).